Steuer- und Sozialversicherungswerte

Beitragssätze der Sozialversicherung

gesetzliche Rentenversicherung
allgemeiner Beitragssatz18,60 %
knappschaftlicher Beitragssatz24,70 %
gesetzliche Arbeitslosenversicherung
Beitragssatz2,60 %
gesetzliche Krankenversicherung
allgemeiner Beitragssatz14,60 %
ermäßigter Beitragssatz14,00 %
durchschnittlicher Zusatzbeitrag2,90 %
gesetzliche Pflegeversicherung
allgemeiner Beitragssatz3,60 %
Zuschlag für Kinderlose0,60 %

Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung

mtl.p.a.
BBG allgemeine gesetzliche Rentenversicherung
aktuelle BBG8.450,00 €101.400,00 €
BBG knappschaftliche gesetzliche Rentenversicherung
aktuelle BBG10.400,00 €124.800,00 €
BBG gesetzliche Krankenversicherung
aktuelle BBG5.812,50 €69.750,00 €
Bezugsgröße der Sozialversicherung
aktuelle Bezugsgröße3.955,00 €47.460,00 €
Freibetrag der GKV bei bAV-Renten
aktueller Freibetrag197,75 €2.373,00 €
Rentenwerte der gesetzlichen Rentenversicherung
durchschnittliches Bruttoarbeitsentgelt51.944,00 €
aktueller Rentenwert40,79 €
Geringverdienergrenzen
Minijobgrenze603,00 €7.236,00 €
Midijobgrenze2.000,00 €24.000,00 €

Steuerwerte

Grundfreibetrag12.348,00 €
Kinderfreibetrag6.828,00 €
Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag2.928,00 €
Arbeitnehmerpauschbetrag1.230,00 €
Spitzensteuersatz (ab 69.878,00 € zvE)42,00 %
Reichensteuersatz (ab 277.825,00 € zvE)45,00 %
Abgeltungsteuersatz25,00 %
Solidaritätszuschlagssatz5,50 %

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Hinweis
Bitte beachten
Die nachfolgenden Ergebnisse zur neuen Fördersystematik (Altersvorsorge-Depot) basieren auf dem am 27. März 2026 vom Bundestag verabschiedeten Altersvorsorgereformgesetz. Zum Inkrafttreten des Gesetzes ist noch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich, die bis Mai 2026 zu erwarten ist. Bis dahin sind die nachfolgenden Ergebnisse als vorläufig anzusehen.

Gemäß dem Altersvorsorgereformgesetz ist der Abschluss einer Riester-Rente mit der alten Fördersystematik nur noch im Jahr 2026 möglich. Ab 2027 tritt an dessen Stelle das Altersvorsorge-Depot mit der neuen Fördersystematik.